Patienteninformation
Terminvereinbarung
Terminvereinbarungen sind dringend notwendig. Rufen Sie mich dazu bitte an, am besten in meinen telefonischen Sprechzeiten. Sie können natürlich auch per E-Mail Kontakt mit mir aufnehmen.
In der Regel vereinbare ich Termine immer im Rahmen der Öffnungs-zeiten. In Notfällen bin ich aber auch außerhalb der Öffnungszeiten für Sie da.
Terminabsagen
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte zuverlässig mindestens 2 Werktage vorher ab.
Zu Ihrem Verständnis: psychotherapeutische Praxen sind grund-sätzlich Bestellpraxen, die eine vereinbarte Therapiestunde für den jeweiligen Patienten frei halten und diese kurzfristig meist nicht anderweitig besetzen können. Insofern ist diese Regelung für die Terminplanung und zur Orientierung des Therapeuten erorderlich.
Kostenübernahme / Psychotherapie als Kassenleistung
Als Psychologischer Psychotherapeut bin ich von allen Krankenkassen als Behandler für das Therapieverfahren "tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie" anerkannt und zur Abrechnung der Kosten zugelassen.
- Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung psychischer Störungen und Krankheiten deswegen vollständig.
- Die Privaten Krankenversicherungen erstatten Ihnen das anfallende Honorar, wobei die Modalität der Kostenübernahme von den Bestimmungen Ihres Versicherungsvertrages abhängig ist: einige Versicherungen erstatten die Kosten nur für eine begrenzte Anzahl von Sitzungen pro Jahr, andere übernehmen lediglich einen Teil der Kosten. Sehen Sie deshalb in Ihrem Versicherungsvertrag nach, wie Ihre Vertragsbedingungen im Detail ausgestaltet sind.
- Die Beihilfe übernimmt in Verbindung mit Ihrer privaten Zusatz-krankenversicherung ebenfalls die Kosten.
Das Honorar für meine sonstigen Leistungen und Angebote stelle ich Ihnen privat gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung, da diese keine Kassenleistungen darstellen.
Formaler Ablauf und Dauer einer Psychotherapie
Als Patient haben Sie ein Erstzugangsrecht zum Psychotherapeuten, d.h. Sie können ohne Überweisung eines Arztes in meine Praxis kommen. Nur wenn Sie in einem sog. Hausarztvertrag Ihrer Krankenkasse versichert sind, benötigen Sie eine Überweisung Ihres Hausarztes.
Im Allgemeinen dauert eine Therapiestunde 50 Minuten.
In einem ersten Schritt klären wir in maximal drei "psychotherapeu-tischen Sprechstunden" , welche Beschwerden bei Ihnen vorliegen, wie sie sich entwickelt haben, welche Vorbehandlungen erfolgten und welche Diagnose gestellt wird. Es wird auch abgeklärt, ob eine Akutbehandlung oder eine Psychotherapie angezeigt ist und wenn ja, welches Behandlungsverfahren hilfreich erscheint. Wir prüfen, ob ggf. andere Beratungs- und Unterstützungsangebote für Sie besser geeignet sein könnten oder zusätzlich genutzt werden sollten. Zum Abschluss dieser Gespräche erhalten Sie eine schritfliche Patienteninformation, in der die Ergebnisse und Empfehlungen formuliert sind.
Eine "Akutbehandlung" kann sich anschließen, wenn eine Krisenbehandlung oder eine schnelle Behandlung indiziert ist, um eine Chronifizierung zu vermeiden. Sie umfasst max. 12 Sitzungen und ist nicht mit einer Psychotherapie zu verwechseln.
Falls eine Psychotherapie indiziert ist, können wir in den folgenden "probatorischen Sitzungen" Ihre lebensgeschichtliche Entwicklung und weitere wichtige Details klären sowie prüfen, ob die Chemie zwischen uns für eine längerfristige Zusammenarbeit stimmt.
Diese Sitzungen sind jederzeit und ohne Antrag an Ihre Krankenkasse möglich. Da Psychotherapie eine Vertrauensbasis voraussetzt, können Sie ggf. auch noch eine weitere Therapeutin/Therapeuten zu einem Erstgespräch aufsuchen. So können Sie entscheiden, wer am besten zu Ihnen paßt und ob Sie sich auf das jeweils vorge-schlagene Vorgehen einlassen möchten.
Haben Sie sich für einen Therapeuten / Therapeutin entschieden und möchten die eigentliche Psychotherapie (als Kurzzeittherapie / Langzeittherapie) beginnen, ist ein Antrag auf Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse sowie eine Vorstellung bei Ihrem behandelnden (Haus-)Arzt zur somatischen Abklärung und Ausstellung eines Konsiliarberichts erforderlich.
- Falls Sie zum ersten Mal eine Psychotherapie absolvieren möchten oder Ihre vorherige ambulante Therapie schon länger als 2 Jahre zurückliegt, kann eine 2-phasige Kurzzeittherapie mit jeweils 12 Stunden unkompliziert beantragt werden. Diese Kurzzeittherapie kann bei Bedarf später auf Antrag in eine Langzeittherapie (weitere 36 Std. Verlängerungsmöglichkeit) umgewandelt werden.
- Falls Sie innerhalb der letzten beiden Jahre bereits in ambulanter psychotherapeutischer Behandlung waren oder den/die Behandler gewechselt haben, wird ein Bericht des Therapeuten mit Behandlungsplan notwendig, der von einem Gutachter geprüft wird. Die Kostenzusage der Krankenkasse erfolgt nach positiver Stellungnahme des Gutachters. Erst dann kann die Psychotherapie beginnen.
Die Dauer einer Psychotherapie kann je nach Beschwerdebild und Zielsetzungen zwischen einigen Monaten und mehreren Jahren betragen. Üblicherweise finden die Sitzungen - zumindest anfangs - im Abstand von einer Woche statt; größere Abstände können aber ebenfalls vereinbart werden.
Datenschutz und Schweigepflicht des Psychotherapeuten
Alle Informationen, die Sie mir geben, sind absolut vertraulich und unterliegen strengstem Datenschutz. Der Psychotherapeut unterliegt der Schweigepflicht und wird über die Patientin/den Patienten nur mit deren ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis Auskunft gegenüber Dritten erteilen bzw. einholen. Alle Daten werden entsprechend den aktuellen Datenschutzbestimmungen für einen gesetzlich vorgegebenen Zeitraum gespeichert und sind sicher verwahrt. Siehe auch: Datenschutzerklärung
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.